Grundsätze zur Durchführung der Lernmittelausleihe
Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und wird für jedes Schuljahr neu entschieden. Die meisten Lernmittel der Jahrgänge 5 bis 11 können als einzelne Bände (keine Paketausleihe) gegen Zahlung eines Entgelts von der Schule ausgeliehen werden. Die Stufen 12 und 13 sind bis auf Ausnahmefälle von der Lernmittelausleihe ausgenommen.
Welche Lernmittel ausgeliehen werden können und welche selbst beschafft werden müssen, ist den entsprechenden Lernmittellisten zu entnehmen. Diese werden in den Stufen 6 bis 10 zusammen mit den Anmeldeformularen für das Ausleihverfahren einige Wochen vor Schuljahresende (in der Stufe 11 erst nach den Sommerferien) über die Klassenlehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Schülerinnen und Schüler der künftigen Stufe 5 erhalten die Anmeldeformulare und Lernmittellisten zusammen mit der Schul-Anmeldung.
Das Entgelt für die Ausleihe wird von der Schule festgesetzt und beträgt für Jahresbände 40% und für Mehrjahresbände 60% des jeweiligen Neupreises. Mehrjahresbände verbleiben während der gesamten Laufzeit in der Hand der Schüler bzw. der Schülerinnen, die zu einem sorgsamen Umgang mit den entliehenen Büchern verpflichtet sind.
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen lediglich 80 Prozent des errechneten Lernmittelentgelts, wenn sie den Anspruch auf Reduzierung mit der Anmeldung (durch die entsprechenden Kopien der Geburtsurkunden, falls diese der Schule noch nicht vorliegen, bzw. durch die Schulbescheinigung) nachweisen.
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind die im Erlass genannten Leistungsberechtigten, wenn sie den Anspruch durch die notwendigen Belege nachweisen.
Die Zahlung des Entgelts erfolgt wegen der Einzelausleihe per Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung ist Bestandteil einer gültigen Anmeldung und gilt lediglich im Rahmen dieser Anmeldung. Eltern, die über kein Konto verfügen, setzen sich rechtzeitig mit dem zuständigen Koordinator in Verbindung.
Bei einer Abmeldung nach Beginn der Sommerferien wird lediglich die Hälfte der Leihgebühr erstattet. Bei Abmeldung nach Beginn des 2. Halbjahres ist keine Erstattung möglich.
Verlorene und beschädigte Bücher werden im Rahmen der Richtlinien des Landes und gemäß den Vorgaben der vom Elternrat bestimmten Elternvertreter in Rechnung gestellt, das Entgelt für die Ausleihe kann dabei nicht verrechnet werden.
Lernmittel werden nach der im Erlass vorgeschriebenen Laufzeit (dreimalige Ausleihe) von der Schule veräußert. Der Kaufpreis beträgt in der Regel 30% des Neuwertes.
Die Schule beschäftigt im Rahmen der Ausleihe Schülerinnen, Schüler und Eltern gegen eine Vergütung, die aus den Einnahmen der Schulbuchausleihe bestritten wird. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den ortsüblichen Sätzen.
Bestimmte Lernmittel werden gemäß Absprache der Fachkonferenzen als Klassensätze ausgegeben. Zur Finanzierung dieser Bestände zahlen alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig davon, wie intensiv die einzelnen Bände in den jeweiligen Klassen genutzt werden – pauschal einen Betrag von 1,50 Euro pro Buch, der über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erhoben wird.
Bitte unbedingt beachten: Eine Anmeldung zur Lernmittelausleihe und eine entsprechende Bestellung ist nachträglich nicht stornierbar.
Bei Fragen, die nicht durch diesen Text beantwortet werden, wenden Sie sich bitte direkt an das Lernmittelteam: lernmittel@altesgymnasium.de

