Spanisch

Allgemeine Informationen

Spanisch als 2. Fremdsprache:

In der 6. Klasse wird Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten und bis einschließlich Klasse 11 weitergeführt. Im 2. Halbjahr der Klasse 11 entscheiden die Schülerinnen und Schüler, ob sie Spanisch bis zum Abitur auf erhöhtem oder auf grundlegendem Anforderungsniveau weiterführen und ggf. eine Abiturprüfung ablegen möchten.

Spanisch al neu beginnende Fremdsprache ab Jahrgang 11:

Lernende, welche zu Beginn der 11. Klasse noch keine 2. Fremdsprache belegt haben (z.B. Oberschüler/innen), bzw. Schüler/innen, die Spanisch als dritte Fremdsprache neu belegen und bis zum Abitur fortführen möchten, haben die Chance, einen dreijährigen Spanischkurs für Neuanfänger zu belegen, welcher den Anforderungsbereichen des Fachcurriculums für die Sek II. angepasst ist. Auch dieser Kurs kann auf Grundkursniveau als schriftliches oder mündliches Prüfungsfach im Abitur angewählt werden. Der Neubeginnerkurs Jahrgang 11 startet mit dem Lehrwerk a_tope.com (Cornelsen Verlag).

Das AGO bietet zwei spanische Austauschprogramme an: 

  • Wir führen eine regelmäßigen Spanienaustausch durch (siehe hier)
  • Wir vermitteln und beraten bei Individualaustauschen mit Schulen in Mittel- und Südamerika  (siehe hier)

Stefanie Wiegand 

Jörg Brinkmann 

Johanna Budke 

Fritjof Eilts 

Tanja Feller

Annemarie Ritz

Birgit Zurlutter-Harms 

Sekundarstufe I

Kl. 6   =  4 Std.

Kl. 7   =  4 Std.

Kl. 8   =  3 Std.

Kl. 9   =  3 Std.

Kl. 10 =  3 Std. 

Es wird mit dem Lehrwerk „Apúntate nueva edición“ aus dem Cornelsen Verlag gearbeitet. Das dazugehörige Arbeitsheft (bis Klasse 9) sowie die Audio- und Videomaterialien werden im Unterricht eingesetzt. Die jeweiligen Lehrbücher werden durch zahlreiche zusätzliche Materialien, wie Lieder, Gedichte, Filme, Prospekte, Internetdokumente, kleinere Lektüren etc. ergänzt. Es ist vorgesehen, in den Jahrgängen 6, 8 und 10 mit den Schülerinnen/Schülern eine Lektüre zu lesen. 

Das schuleigene Curriculum ist ein Arbeitspapier, welches sich als in ständiger Entwicklung begreift.

Die zu vermittelnden Kompetenzen in den jeweiligen Jahrgängen sind dem Kerncurriculum von 2017 zu entnehmen. Das Lehrbuch Apúntate (nueva edición) ist auf das neue KC abgestimmt. Für die Jahrgänge 6 bis 9 wurde das schulinterne Curriculum bereits angepasst. 

Kerncurriculum für das Gymnasium Schuljahrgänge 6 – 10

AGO-Curriculum Jg. 6

AGO-Curriculum Jg. 7

AGO-Curriculum Jg. 8

AGO-Curriculum Jg. 9

AGO-Curriculum Jg. 10

Am Alten Gymnasium kann Spanisch ab Stufe 6 als eine der zweiten Pflichtfremdsprachen gewählt werden.

Klassenarbeiten:

  • Pro Jahrgang vier Klassenarbeiten in vierstündigen Kursen, drei Klassenarbeiten in dreistündigen Kursen.
  • In den Jahrgängen 7 und 9 wird je eine der Klassenarbeiten durch eine Sprechprüfung ersetzt.
  • Jede Klassenarbeit soll zwei Kompetenzen abprüfen, je eine rezeptive (Hörverstehen, Leseverstehen) und eine produktive (Schreiben, Sprachmittlung).

Tests:

  • Grammatik- und Vokabeltests werden regelmäßig geschrieben; mindestens ein Vokabeltest pro Lektion; mindestens ein Grammatiktest pro Halbjahr.
  • Diese Tests werden zur Festlegung der Mitarbeit im Unterricht herangezogen (bis 25% der mdl. Note).

Gewichtung:

Die Mitarbeit wird im Unterricht  mit 60% und die Ergebnisse der Klassenarbeiten mit 40% bewertet.  

Sekundarstufe II

Einführungsphase: 

Kurs der neu beginnenden Fremdsprache: 4 Wochenstunden

Kurs der fortgeführten Fremdsprache: 3 Wochenstunden

Qualifikationsphase:

Grundkurs der neu beginnenden Fremdsprache: 4 Wochenstunden

Grundkurs der fortgeführten Fremdsprache: 3 Wochenstunden

Kurs auf erhöhtem Niveau der fortgeführten Fremdsprache: 5 Wochenstunden

Einführungsphase: 

Neu beginnender Spanischkurs: Lehrbuch a_tope.com mit Arbeitsheft (Cornelsen Verlag)

Fortgeführter Spanischkurs: Lehrbuch Rutas Intermedio (Schöningh Verlag). Zu diesem Schülerbuch stehen viele Zusatzmaterialien in Texten, Bildern, Audiomaterialien und Filmen zur Verfügung.

Qualifikationsphase: siehe Curriculum

Die Kursthemen ergeben sich aus den Hinweisen zur Abiturprüfung des jeweiligen Zentralabiturs .

Spanisch Hinweise 2020, 2021, 2022

Die Schülerinnen und Schüler weisen ihren Kompetenzerwerb durch Leistungsüberprüfungen (Klausuren und ggf. eine Sprechprüfung) sowie durch mündliche und andere fachspezifische Leistungen nach. Für die Leistungsüberprüfung und -bewertung sind die Regelanforderungen einheitlicher Maßstab für alle Lernenden.

Zu den anderen fachspezifische Leistungen zählen z. B.:

  • sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch (z. B auch Debatten, Diskussionen),
  • Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen,
  • Präsentationen, auch mediengestützt,
  • Bearbeitung von Aufgaben als Teil des Unterrichtsgeschehens,
  • Einzelleistung innerhalb und Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung,
    • mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen,
    • verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z. B. planen, strukturieren, präsentieren, evaluieren),
    • Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Portfolio),
    • Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen,
    • Langzeitaufgaben und Projekte,
    • häusliche Vor- und Nachbereitung.

Bei der Beurteilung und Bewertung von mündlichen Beiträgen steht der kommunikative Erfolg im Vordergrund Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Risikobereitschaft und zur Anwendung von Kompensations- und Reparaturstrategien zur Aufrechterhaltung der Kommunikation ermutigt werden.

Gleichwohl wird der Lernzuwachs in allen Bereichen in die Beurteilung einbezogen. Bei kooperativen

Arbeitsformen sollten nach Möglichkeit sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe in die Bewertung einbezogen werden.

Für Klausuren stehen folgende Aufgabenformate zur Auswahl:

  •  eine textbasierte Schreibaufgabe mit einem oder zwei kompetenzorientierten Teil(en),
  • eine textbasierte Schreibaufgabe,
  • eine schriftliche Sprachmittlungsaufgabe in die Zielsprache, kombiniert mit der Überprüfung einer rezeptiven Kompetenz

Jede Teilkompetenz, die Gegenstand der jeweiligen schriftlichen Abiturprüfung ist, muss mindestens einmal in einer Klausur der Qualifikationsphase überprüft werden. Sollte die Teilkompetenz Sprechen Teil der Abiturprüfung sein, wird die Teilkompetenz Hörverstehen während der Qualifikationsphase, in Umfang und Format vergleichbar zu den Abituraufgaben, als Bestandteil einer der Klausuren überprüft. Alles Weitere regeln die Erlasse zum jeweiligen Abitur

In den Schulhalbjahren, in denen zwei Klausuren geschrieben werden, fließen mündliche/sonstige und schriftliche Leistungen mit jeweils 50% in die Endnote ein, in den Halbjahren, in denen eine Klausur geschrieben wird, fließen die mündlichen/sonstigen Leistungen mit 60% und die schriftlichen Leistungen mit 40% in die Endnote ein.