Formulare

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Paket -Anmeldung Stufe 5

Bei Neuanmeldungen ist es unbedingt erforderlich, dass die Originalzeugnisse (keine Kopie) aus 3.2 und 4.1 der vorherigen Schule mitgebracht werden.

Anmeldebogen Stufe 5

Bitte für die Anmeldung ausfüllen. Danke!

Sorgeberechtigung

Bitte für die Anmeldung ausfüllen. Danke!

IServ Einverständniserklärung

Nur auszufüllen, wenn Sie im ersten Halbjahr eine Betreuung benötigen.

Ganztag

Formulare

Bei Neuanmeldungen ist es unbedingt notwendig, dass das Originalzeugnis (keine Kopie) der vorherigen Schule mitgebracht wird.

Die Formulare sind im Sekretariat erhältlich.

Ehemalige und Aktive aus dem Kreis der Schülerinnen/Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben sich zu einem Energieverein zusammengeschlossen, der sich jährlich trifft. Der Verein betreut die schuleigene Solaranlage und berät über die Verteilung der erwirtschafteten Mittel. Übergeordnetes Ziel ist es, die Schule bei Maßnahmen zur Energieeinsparung zu beraten und zu unterstützen.

Falls Sie Interesse haben, unsere Arbeit auf diese Weise zu unterstützen, sind Sie herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Wenden Sie sich dann bitte formlos an Frau Dr. Hölscher (claudia(dot)dr(dot)hoelscher(at)altesgymnasium.eu)

 

Beantragen Schülerinnen und Schüler bzw. bei noch nicht Volljährigen die Erziehungsberechtigten eine Freistellung vom Unterricht entscheidet bei Beantragung nur eines einzigen Tages das Klassenleitungsteam bzw. die Tutorin oder der Tutor über die Freistellung. Wird mehr als ein Tag beantragt, ist der Antrag (über das Klassenleitungsteam bzw. die Tutorin oder den Tutor mit einer kurzen Stellungnahme) an den Schulleiter zu richten.

Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Sportunterricht bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleiter. Dieser kann die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft ermächtigen, Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen zu befreien. Die vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers hin aus. Hierfür kann sie die Beibringung einer ärztlichen oder einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler. Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Bei Problemen während der Menstruation entscheiden sie in Absprache mit der Lehrkraft eigenverantwortlich über eine angemessene Beteiligung, über Belastung und Pausen.

 

Jahrgänge 5 bis 9.

Auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann einen Schuljahrgang überspringen, wer nach den gezeigten Leistungen und bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit fähig erscheint, nach einer Übergangszeit in dem künftigen Schuljahrgang erfolgreich mitzuarbeiten. Am Ende des ersten Schulhalbjahres prüft die Klassenkonferenz in geeigneten Fällen (Als Orientierungshilfe dient am Alten Gymnasium ein Notendurchschnitt von „gut“ (2,0) oder besser.), ob ein Überspringen im zweiten Schulhalbjahr vorbereitet werden kann.

Eltern, die den Wunsch hegen, ihre Tochter / Ihren Sohn überspringen zu lassen, setzen sich bitte formlos rechtzeitig über das jeweilige Klassenlehrerteam mit der Schulleitung in Verbindung.

 

Einführungsphase

Das Überspringen der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist zulässig, wenn die Schülerin / der Schüler eine zweite Fremdsprache vor Eintritt in die Einführungsphase durchgehend als Pflicht- oder Wahlpflichtsprache betrieben hat. Ein Vorratsbeschluss der Zeugniskonferenz ist zu empfehlen, wenn die Schülerin/der Schüler ins Ausland geht.

Falls beabsichtigt wird, während der Einführungsphase eine Schule im Ausland zu besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig über Herrn Roeder (uwe(dot)roeder(at)altesgymnasium(dot)eu) mit der Schulleitung in Verbindung.

 

Die Schule bietet für die Stufen 8 bis 10 die Möglichkeit der  Wahl:

  • einer dritten Fremdsprache (Französisch)
  • eines naturwissenschaftlichen Schwerpunktes
  • eines informationstechnologischen Schwerpunktes
  • eines wirtschaftlichen Schwerpunktes (Wirtschaft – Umwelt)
  • eines Schwerpunktes China (Wirtschaft in Kombination mit Landeskunde und einem Sprachangebot in Mandarin)

Im Verlauf der Stufe 7 erfolgen entsprechende Informationsveranstaltungen für Schülerinnen / Schüler und Eltern.

Die Wahlbögen werden während dieser Informationsveranstaltungen ausgeteilt.

Bei Überzeichnung eines Angebotes entscheidet das Los.

Siehe auch unter: PROFIL

 

 

Ihr könnt halbjährig vom Fach Werte und Normen zum Fach Religion wechseln und umgekehrt. Allerdings müsst Ihr die Wechselwünsche frühzeitig über die Klassenlehrerteams bei der Mittelstufenkoordination anmelden (bitte die Termine beachten). Der entsprechende Antrag (an den Schulleiter gerichtet) kann formlos erfolgen. Habt bitte, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Wechselwünsche aus organisatorischen Gründen nur halbjährig und unter Beachtung der Terminvorgaben sowie in Briefform (keine elektronische Post) berücksichtigt werden. Zudem sind die jeweiligen Fachlehrkräfte und die Klassenlehrerteams (von Euch selbst, wenn Ihr religionsmündig seid, bzw. sonst von Ihnen, liebe Eltern) über den Wechselwunsch zu informieren.