Beratungslehrkräfte
schulische Beratungslehrkraft: Frau Genzen
Lehrkraft für individualpsychologische Betreuung: Frau Zurlutter-Harms
Beratungskonzept des Alten Gymnasiums Oldenburg
Präambel
Das Alte Gymnasium ist täglich Lern- und Lebensraum für 900 Menschen. Um dem Anspruch Lebens- und Lernraum für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter gerecht zu werden und ein erfolgreiches Arbeiten dauerhaft zu ermöglichen und zu fördern, ist es unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern beratend unterstützt und Vorkehrungen zur Prävention gesundheitlicher Beeinträchtigungen getroffen werden.
Das vorliegende Dokument soll einen aktuellen Überblick über das Beratungskonzept des Alten Gymnasiums geben und versteht sich als Dokumentationshilfe eines kontinuierlichen Prozesses, dessen oberstes Ziel es ist, die Gesundheit aller an der Schule beteiligten Personen und Personengruppen zu fördern und zu schützen.
Beratung ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule zunächst eine selbstverständliche Aufgabe für alle Lehrerinnen und Lehrer des Alten Gymnasiums. Sie bleibt als Aufgabe für jede einzelne Lehrkraft auch bestehen, wenn spezielle Funktionen von besonderen Beratungseinrichtungen wahrgenommen werden.
Besondere Beratungsfunktion zur Verstärkung und Ergänzung der Beratung in der Schule übernehmen die Beratungslehrerkraft, die Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, die erweiterte Schulleitung sowie der SV-Beratungslehrer. Die unterschiedlichen Angebote sind dabei nicht als Konkurrenzangebote zu verstehen, sondern sie ergänzen einander.
Die Beratungslehrkraft unterstützt Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern vor allem dann, wenn schwierige Lebenslagen der Schülerinnen und Schüler oder deren familiäres oder soziales Umfeld negative Auswirkungen auf die schulischen Leistungen und die Beteiligung haben.
Beratung durch die Beratungslehrkraft ist prinzipiell freiwillig. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden.
Beratungslehrkräfte unterscheiden sich von den übrigen Lehrkräften darin, dass sie in professioneller psychologischer Beratung ausgebildet sind.
Professionelle psychologische Beratung findet nach bestimmten Leitlinien der Beratung statt, folgt in der Regel einem bestimmten Ablaufschema der Beratung und braucht Zeit, die den übrigen Lehrkräften in der Regel nicht zur Verfügung steht. Während die übrigen Lehrkräfte aufgrund der ihnen nicht zur Verfügung stehenden Zeit häufig schnelle Ratschläge erteilen müssen, ermitteln Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer die Problemsicht des Ratsuchenden und bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Beratung leistet keine Therapie und Beratungslehrer sind keine Therapeuten. Die Grenzen zwischen Erziehung, Beratung und Therapie müssen erkannt und jederzeit gewahrt bleiben.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer werden in der Regel aufgesucht,
- wenn Schulschwierigkeiten vorliegen, die bislang nicht bewältigt werden konnten,
- wenn man sich über eigenes angemessenes Verhalten unsicher ist,
- wenn man Hilfe und Unterstützung für zu treffende Entscheidungen sucht,
- bei Konflikten im zwischenmenschlichen Bereich (Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer),
- bei familiären oder persönlichen Problemen.
Die Beratungslehrerkraft arbeitet mit allen an Schule Beteiligten zusammen. Dabei nimmt sie eine Zwischenstellung ein zwischen dem Lehrer im Unterricht und professionellen Beratern in der Region.
Die Beratungslehrerin stellt sich allen Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs im Rahmen einer Verfügungsstunde im Beratungsbüro vor. Sie informiert über die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und vereinbart nach individuellen Wünschen möglichst umgehend einen Beratungstermin.
Die Beratungs- und Unterstützungsarbeit läuft nach folgenden Leitlinien der Beratung ab:
- Beratung ist grundsätzlich freiwillig.
Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie der Beratende die Beratung jederzeit abbrechen.
Der Ratsuchende gibt das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Er entscheidet auch, was und wie viel er offenbart. Ob er die erarbeitete Lösung danach in die Praxis umsetzt oder nicht, unterliegt allein seiner Entscheidung.
- Der Berater ist unabhängig.
Um den Suchprozess nach einer für den Ratsuchenden passenden Lösung begleiten zu können, benötigt der Berater einen relativen Grad der Unabhängigkeit in Bezug auf das Problem und etwaige Lösungen. Das bedeutet, dass der Berater keine extern vorgegebenen Ziele oder Aufträge umsetzt, dass er ergebnisoffen berät und dass er das Problem oder die Lösung des Ratsuchenden nicht bewertet.
- Der Berater ist verschwiegen.
Berater behalten Informationen, die sie in vertraulichen Beratungsgesprächen erhalten, für sich, es sei denn, die Ratsuchenden entbinden sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.
- Der Berater beachtet die Verantwortungsstruktur.
Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen. Beratung in der Schule darf nicht als „Freiraum“ mit Sonderrechten wahrgenommen werden. Deshalb müssen Berater die Verantwortungsstruktur in der Schule (z.B. Aufgabenbereiche der Schulleitung, der Klassen- und Fachlehrkräfte usw.) beachten und dürfen Zuständigkeiten nicht durch „stellvertretendes“ Handeln übergehen.
- Der Berater handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule.
Berater beraten im Kontext der Schule und sind selbst Teil des Systems Schule. Die jeweils schulspezifischen Bedingungen bilden den Rahmen für Beratung, den die Berater bei allen Aktivitäten im Blick behalten müssen.
Für die Beratung steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung. Er befindet sich in der Roonstraße (Keller).
Ratsuchende Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich während der Unterrichtszeit zur Beratung gehen. Es herrscht Konsens darüber, dass Störungen Vorrang vor Unterricht haben. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden in der Regel vorab vom Ratsuchenden über den Grund der Abwesenheit informiert. Natürlich wird bei einer länger andauernden Beratung darauf geachtet, dass diese nicht zu Lasten des Lernstoffs geht.
Beratungsanlässe
Die Einzelfallberatung
- Beratungsanlässe für Schüler sind Lernstörungen, Konzentrationsprobleme, Überforderung, Probleme bei der Lernorganisation, Verhaltensauffälligkeiten, Probleme im zwischenmenschlichen Bereich (Mitschüler, Eltern, Lehrer), Außenseiter- und Integrationsproblematik, Ängste und Vermeidungsverhalten sowie Suchtprobleme (wie z. B. auch selbst verletzendes Verhalten, Essstörungen u. dgl.) u. ä.
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen (z.B. bei Konflikten in/mit einer Lerngruppe, bei Problemen mit einem Schüler/ einer Schülerin und/oder den Erziehungsberechtigten)
- Beratung und Information von Erziehungsberechtigten (z.B. bei akuten Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Fragen zu Schullaufbahn, erzieherischen Problemen, Konflikten ihrer Kinder mit Mitschülern und/oder Lehrern)
- Information über Beratungsstellen außerhalb der Schule
- Konfliktschlichtung (z.B. in Fällen von Mobbing, Ausgrenzung, körperlicher und psychischer Gewalt, Konflikten zwischen Schülern und Schülern, Schülern und Lehrern, Schülern und Eltern, Lehrern und Eltern, Lehrern und Lehrern)
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung (z.B. nach einem Aufenthalt in der KJP)
Systemische Beratung
- Beratung von Schülergruppen, Klassen und u. U. Klassenkollegien
- Kooperation mit der Schulpsychologie und außerschulischen Beratungsstellen (z.B. Suchtberatungsstellen, Polizei)
- Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Therapieinstitutionen, z.B. der Tagesklinik (angebunden an die Kinderklinik in Oldenburg)
- Kooperation mit der Schulleitung, insbesondere bei Beratungsfällen, die im Zusammenhang mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen stehen
- Beratung, Betreuung und Information von Klassenleitern z.B. bezüglich der Gestaltung von Einführungsphasen, Präventionsprojekten, sozialem Lernen