Personalrat

Personalrat des Alten Gymnasiums Oldenburg:

Frau Conrad, Herr Ohlhoff, Frau Roßdeutscher, Herr Rouwen, Herr Weigand

 

Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz legt in § 95 fest, dass in Schulen Schulpersonalräte gebildet werden, die wie die übrigen Personalräte die entsprechenden Aufgaben sowie Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, in diesem Fall für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Schule.

Abweichungen bzw. berufsspezifische zusätzliche Aufgaben der Schulpersonalräte werden in § 101 des Personalvertretungsgesetzes erläutert.

Neben den Schulpersonalräten gibt es als so genannte Stufenvertretung den Schulbezirkspersonalrat. Er ist am Sitz der Landeschulbehörde in Lüneburg sowie den drei Standorten Braunschweig, Hannover und Osnabrück eingerichtet worden mit der Zuständigkeit für den jeweiligen Landesschulbezirk.

Sie erreichend en Personalrat über: personalrat(at)altesgymnasium(dot)eu