Jahrgänge 5 bis 9.
Auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann einen Schuljahrgang überspringen, wer nach den gezeigten Leistungen und bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit fähig erscheint, nach einer Übergangszeit in dem künftigen Schuljahrgang erfolgreich mitzuarbeiten. Am Ende des ersten Schulhalbjahres prüft die Klassenkonferenz in geeigneten Fällen (Als Orientierungshilfe dient am Alten Gymnasium ein Notendurchschnitt von „gut“ (2,0) oder besser.), ob ein Überspringen im zweiten Schulhalbjahr vorbereitet werden kann.
Eltern, die den Wunsch hegen, ihre Tochter / Ihren Sohn überspringen zu lassen, setzen sich bitte formlos rechtzeitig über das jeweilige Klassenlehrerteam mit der Schulleitung in Verbindung.
Einführungsphase
Das Überspringen der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist zulässig, wenn die Schülerin / der Schüler eine zweite Fremdsprache vor Eintritt in die Einführungsphase durchgehend als Pflicht- oder Wahlpflichtsprache betrieben hat. Ein Vorratsbeschluss der Zeugniskonferenz ist zu empfehlen, wenn die Schülerin/der Schüler ins Ausland geht.
Falls beabsichtigt wird, während der Einführungsphase eine Schule im Ausland zu besuchen, setzen Sie sich bitte frühzeitig über Herrn Roeder (uwe(dot)roeder(at)altesgymnasium(dot)eu) mit der Schulleitung in Verbindung.