Kurzfristige Unterrichtsausfälle werden in der Regel nicht vertreten. Der jeweilige Kurslehrer bzw. die Kurslehrerin informiert den jeweiligen Kurs über den Unterrichtsausfall . Zudem wird der Ausfall durch die Vertretungsplanung auf dem Vertretungsplan ausgewiesen. Dieser wird auf einem Monitor im Foyer des Hauptgebäudes und im Planmodul des jeweiligen Iserv-Accounts angezeigt. Die KurslehrerInnen sind gehalten, ihre SchülerInnen mit Übungsmaterialien zu versorgen. Die Schule darf gerade bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe eine eigenständige Mitarbeit erwarten. Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft setzt die Schule insbesondere vor dem Abitur alles daran, den Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu kompensieren. Diese Maßnahmen gelten nur für das Alte Gymnasium Oldenburg. Falls Schülerinnen und Schüler Kurse an anderen Oldenburger Schulen belegt haben, liegt die Information über den Ausfall und der Umgang mit dem Ausfall in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Bei einem längeren Ausfall an einer Partnerschule wird sich die Schulleitung ebenfalls für eine angemessene Vertretungsregelung einsetzen. |
gute Tat Nr.62:
Herr Arnken unterstützt das ostfriesische Theater “Korsorsbarger Speeldeel”, indem er an drei Tagen die Kasse ehrenamtlich besetzt.