Hausaufgaben

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Bei der Stellung von Hausaufgaben berücksichtigen wir die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Nachmittagsunterricht. Als Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sollen im Sekundarbereich I eine Stunde und im Sekundarbereich II zwei Stunden dienen.

Als Ganztagsschule bieten wir den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit, Hausaufgaben bereits im Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden in der Schule zu erledigen. An Schultagen mit Nachmittagsunterricht werden Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang gestellt; sie sollen den angegebenen maximalen Zeitaufwand unterschreiten. Im Sekundarbereich I werden grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über die Ferienzeiten gestellt mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. Für den Sekundarbereich II gilt Vergleichbares.

An der Schule gibt es die Tradition, Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben wiederholt vernachlässigt haben, nach einer entsprechenden Information der Erziehungsberechtigten/Eltern zu einem an einem Nachmittag anberaumten Nachbearbeitungstermin einzubestellen. Das von der Schülerin / von dem Schüler zu bearbeitende Material wird von der jeweiligen Lehrkraft vorbereitet und rechtzeitig direkt an die Aufsicht (gemäß Absprache) übermittelt. Die Pflicht zur korrekten Vorlage der Arbeitsmaterialien obliegt der jeweiligen Fachlehrkraft.

Erweist sich das Ansetzen eines Nachbearbeitungstermins als nicht wirksam, werden die Erziehungsberechtigten zu einem persönlichen Gespräch mit der Lehrkraft geladen. Sollte auch dieses Elterngespräch wirkungslos bleiben, wird die Mittelstufenkoordination in Kenntnis gesetzt. Zudem wird das Klassenleitungsteam nicht nur wegen der künftigen „Kopfnoten“ (Arbeitsverhalten/Sozialverhalten) eingebunden.

Ein Grundsatz, der die Leistungen von Schülerinnen und Schülern nachweisbar steigert, ist die schnelle Information an die Eltern/Erziehungsberechtigten, dass Hausaufgaben nicht erwartungsgemäß erledigt wurden. Bewährt hat es sich, dass wir die Eltern/Erziehungsberechtigten sofort über das Mitteilungsheft (Logbuch) der Schülerinnen und Schüler (oder gemäß individueller Absprache mit den Eltern) in Kenntnis setzen.