Vertretungsregelung

mona-lisa-1846976_1920

Ziel des Vertretungsunterrichtes ist es, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichtes möglichst zu erhalten und den Ausfall von Unterricht zu minimieren.

 

5. und 6. Klassen:

Ausfallender Unterricht in diesen Klassenstufen wird grundsätzlich vertreten.

Falls dies einmal nicht möglich sein sollte, können die Schüler nach Hause geschickt werden, wenn die Benachrichtigung mit mindestens einem Tag Vorlauf erfolgt und sichergestellt ist, dass die Kinder zu Hause aufgenommen werden können. Die Klassenlehrerteams fragen zu Beginn eines Schuljahres aber ab, welche Schülerinnen und Schüler in jedem Fall in der Schule betreut werden müssen. Für diese Kinder wird eine entsprechende Vertretungsregelung gewährleistet.

8. bis 10. Klassen:

Die Schule versucht, möglichst umfangreich zu vertreten. Der Vertretungsplaner informiert über eventuelle Unterrichtsausfälle. Diese werden auf dem Infobildschirm im Foyer und über das Planmodul  im jeweiligen Iserv-Account angezeigt. Für die Anzeige auf dem eigenen Mobiltelefon gibt es eine entsprechende App von Webuntis.

Ganztagesbetrieb:

Die Klassenlehrerteams und die für den Ganztag zuständige Lehrkraft erstellen eine Liste der Schülerinnen und Schüler, die für den Ganztag angemeldet sind. Bei Unterrichtsausfall sorgt die für den Ganztag zuständige Lehrkraft (Frau Dr. Rossdeutscher) in Absprache mit den Klassenlehrerteams dafür, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler betreut werden können.

 

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall:

Die Regelungen (siehe hier) betreffen die Sekundarstufe I. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sind grundsätzlich verpflichtet, den Unterricht wahrzunehmen. Doch auch hier gilt: Ihre Sicherheit hat höchste Priorität!