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Elternvertretung

Die gute Zusammenarbeit zwischen Elternschaft, dem Kollegium und der Schulleitung ist uns am Alten Gymnasium ein besonderes Anliegen. Viele Eltern engagieren sich aktiv am Schulleben und arbeiten in verschiedenen Gremien mit. Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Gesamt- und Teilkonferenzen sowie in Ausschüssen mit.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft, auf Schulebene durch den Schulelternrat wahrgenommen. Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtern. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen zu hören, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung.

Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Auch in die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.

Amtwählbar (vgl. § 90 Abs. 3 NSchG)wahlberechtigt (vgl. § 94 NSchG)
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Schulelternratesalle Vorsitzenden der Klassenelternräte alle Mitglieder des Schulelternrates
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern im Schulvorstandalle Erziehungsberechtigten der Schulealle Mitglieder des Schulelternrates
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern in der Gesamtkonferenz und in den Fachkonferenzen alle Erziehungsberechtigten der Schulealle Mitglieder des Schulelternrates

Wenn sich ein Elternteil in eines der Gremien der Schule wählen lassen möchte, aber während der öffentlichen Sitzung des Schulelternrates nicht zugegen ist, kann es seine Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes gegenüber dem amtierenden Vorsitzenden des Schulelternrates oder gegenüber der Schulleitung erklären. Dann kann er bzw. sie auch in Abwesenheit gewählt werden.

Wichtig ist festzuhalten, dass die Elternvertretung in ihrer Arbeit unabhängig ist. Die Schulleitung unterstützt die Elternvertretungen jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie hat keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht.

Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretungen sind daher also unzulässig. Einzelheiten dazu regelt das Niedersächsische Landesschulgesetz.

Vorsitzender des Schulelternrates: Herr Schütte, Stellvertreterinnen: Frau Dr. Dietrich und Frau Gattwinkel

Der Förderverein

Der Förderverein Gemeinschaft der Freunde des Alten Gymnasiums e.V., in dem sich Eltern aktiv und finanziell engagieren, unterstützt die Schulaktivitäten vielfältig.

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Begabungen – fordern und fördern