Die gute Zusammenarbeit mit der Elternschaft ist dem Kollegium und der Schulleitung des Alten Gymnasiums ein besonderes Anliegen. Viele Eltern engagieren sich aktiv am Schulleben und arbeiten in verschiedenen Gremien mit. Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen mit. Die Mitwirkungsrechte der Eltern werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft und auf Schulebene durch den Schulelternrat wahrgenommen. Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Auch in die Entscheidungsprozesse der Schule sind die die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden. Wichtig ist festzuhalten, dass die Elternvertretung in ihrer Arbeit unabhängig ist. Die Schulleitung unterstützt die Elternvertretungen jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie hat jedoch keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht. Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretungen sind daher also unzulässig. Einzelheiten dazu regelt das Niedersächsische Landesschulgesetz.
Der Förderverein “Verein der Freunde des Alten Gymnasiums e.V.”, in dem sich Eltern aktiv und finanziell engagieren, unterstützt die Schulaktivitäten vielfältig. Mehr Informationen dazu gibt es hier (Seite 1) und hier (Seite 2).
Schulelternrat:
Vorsitzende
Stefanie Pagnia
Vertreter:
Isa Frohmüller
Katja Löwe