Folgende Haus- und Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz des Alten Gymnasiums am 30. September 2025 beschlossen.
- Grundsatz
Das Alte Gymnasium Oldenburg (AGO) ist eine lebendige Schulgemeinschaft.
Jede und jeder einzelne kann und soll sich einbringen in die Schulgemeinschaft. Konstruktive Kritik ist immer willkommen, Engagement wird gefördert.
Das Zusammenleben in der Schule ist geprägt von Respekt, Toleranz, Rücksichtnahme und Zivilcourage. Wir übernehmen Verantwortung für eine gewaltfreie und sichere Gemeinschaft.
Jeder Mensch ist willkommen am AGO und findet hier einen sicheren Ort, ganz unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Herkunft, Kultur, Nationalität, Glauben oder religiöser oder politischer Anschauung. In diesem Rahmen werden die Rechte aller geachtet, und alle werden bei der Bewältigung ihrer Pflichten unterstützt.
Die folgenden Regeln sind verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule und diejenigen, die am AGO unterrichtet werden. Sie bilden die gemeinsame Grundlage für den Umgang miteinander.
2. Unterrichtsbeginn/Öffnungszeiten:
Der Unterricht beginnt zur ersten Stunde um 7:50 Uhr.
Das Hauptportal (Gebäude A) wird um 7.15 Uhr geöffnet, ebenso die Eingänge der Gebäude B (Neubau), C (Kunst, Musik), D (Roonstraße) und E (ehemaliges Hausmeistergebäude). Gleiches gilt auch für den Zugang vom umzäunten Fahrradstand für die unteren Jahrgänge. Die Cafeteria/Mensa ist von 8.30 bis mindestens 14.30 Uhr geöffnet.
3. Pausenordnung:
Verbindliche Pausenzeiten sind 9.25 Uhr bis 9.45 Uhr, 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr.
Wenn keine Regenpause angekündigt ist, sind in diesen Zeiten die Gebäude A, B und C von den Schülerinnen und Schülern zu verlassen.
Die Mittagszeit beginnt nach dem Ende des Vormittagsunterrichts und endet um 14.00 Uhr mit dem Nachmittagsunterricht.
Während der 20-Minuten-Pausen und der Mittagszeit werden die Klassenräume von den diese verlassenden Lehrkräften abgeschlossen. Für den Aufenthalt in der Cafeteria gibt es kein uneingeschränktes Bleiberecht, der Betreiber kann Einschränkungen aussprechen.
Die Spielgroßgeräte auf dem Schulhof sollen besonders von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 und 6 genutzt werden. Rücksichtnahme auf andere ist hier besonders geboten.
Ballspiele können auf dem Schulhof nur mit den von den Klassen gekauften Softbällen, die von der Schule abgenommen sein müssen, durchgeführt werden. Ausnahme: Für das Spiel auf den Basketballkorb können reguläre Basketbälle benutzt werden.
Nicht zum Pausengelände gehören der Bereich hinter dem Neubau und die Abstellflächen für die Fahrräder sowie die Gänge im Keller.
4. Allgemeines:
Gebäude und Sicherheit
4.1. Die Schulgebäude – Altbau, Neubau, Mensagebäude, Roonstraße und ehemaliges Hausmeistergebäude – sowie ihre Ausstattungen sollen so behandelt werden, dass sie von allen optimal genutzt werden können.
4.2. Aus Sicherheitsgründen darf niemand im Gebäude rennen, sich auf Mauern, Fensterbänke oder Treppenbrüstungen setzen. Die Gefährdung von anderen z. B. durch das Werfen von Schneebällen ist verboten.
4.3. Die Fenster sind von den Lehrkräften schließen zu lassen, die zuletzt an dem Tag laut Stunden- und Vertretungsplan in dem betreffenden Raum unterrichten.
Digitale Endgeräte
4.4. Abgesehen von der durch die Lehrkraft im Unterricht autorisierte Nutzung von digitalen Endgeräten ist diese während der Schulzeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände von morgens ab 7:30 Uhr bis zum Ende der 9. Stunde um 15:30 Uhr untersagt.
Selbstverständlich kann es gute Gründe geben, warum ein Smartphone oder iPad in einer besonderen Situation dennoch genutzt werden soll. In diesem Fall kann eine Lehrkraft angesprochen und in deren Beisein das Gerät genutzt werden.
Ein Verstoß gegen die Regelung rechtfertigt den befristeten Einzug des Gerätes durch die Lehrkraft, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Das Eigentumsrecht wird durch eine befristete Wegnahme in seinem Kern nicht berührt. In einem schwerwiegenderen Fall (z. B. mehrfache Wiederholung, Verbreitung von pornografischem Inhalt) erfolgt die Rückgabe an Erziehungsberechtigte. Bei Beschädigung eines eingezogenen Gerätes haften Lehrkräfte im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Während der Klassenarbeiten und Klausuren sind alle digitalen Geräte bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abzugeben, sofern eine Nutzung von der Lehrkraft nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Die Umsetzung dieser Regelung obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
Wenn sich ein unerlaubtes Gerät dennoch bei Klassenarbeiten/ Klausuren in Nutzungsnähe befindet, gilt das als Täuschungsversuch.
Verbote
4.5. Gesetzlich untersagt ist das Rauchen auf dem Schulgelände, dies schließt auch das Verwenden von E-Zigaretten, E-Shishas und Ähnlichem ein. Dieses Verbot gilt auch außerhalb der Unterrichtszeiten.
Gleiches gilt für den Konsum von alkoholischen Getränken auf dem Gelände der Schule. Ausnahmen (z.B. im Rahmen von Empfängen und Festveranstaltungen) bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Verlassen des Schulgeländes / Mittagspause
4.6. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 sind verpflichtet, sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufzuhalten. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Eltern in wichtigen Angelegenheiten gestattet.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 dürfen in ihrer Mittagszeit bei anschließendem Unterricht das Schulgelände verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben, Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11-13 ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und auch in den großen Pausen und in Freistunden.
4.7. Wer sein warmes Essen in der Stadt kauft, muss es außerhalb des Schulgeländes verzehren und auch etwaigen Verpackungsmüll außerhalb des Schulgeländes in Mülleimern entsorgen.
Fahrradstellflächen
4.8. Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden:
Jahrgang 5 + 6: Fahrradständer hinter dem Musik-/Kunsttrakt (Gebäude C)
Jahrgang 7, 8 und 9: Fahrradständer an der Minerva neben dem Parkplatz, links neben dem Altbau
Jahrgang 10: Fahrradständer hinter dem Neubau (Gebäude B)
Jahrgänge 11-13: Fahrradständer an der Roonstraße (Gebäude D), Fahrradständer rechts neben dem Portal zum Altbau, Fahrradständer hinter dem Neubau (Gebäude B), die Fläche zwischen den beiden inneren Laternen vor dem Portal.
Alle Fluchtwege und die Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden.
Unpassend geparkte Fahrräder, die zu Behinderungen führen oder die Zufahrtswege blockieren, können vom Hausmeister oder von einer beauftragten Person entfernt und eingeschlossen werden. Die Kontaktdaten der Hausmeisterei hängen aus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des in der Roonstraße stattfindenden Unterrichts stellen ihre Fahrräder auf jeden Fall an der Roonstraße ab.
Sicherheit
4.9. Den Schulhof mit Fahrrad oder E-Roller zu befahren, wäre angesichts der hohen Nutzungsdichte sehr gefahrenträchtig, daher müssen diese auf dem Schulgelände zwischen 7:30 und 15:30 Uhr geschoben werden. Vor dem Schulgebäude und bei der Ausfahrt aus dem Schulbereich ist größte Vorsicht geboten.
4.10. Roller und Leichtkrafträder dürfen nur in der dafür vorgesehenen Parkzone im von Hecken umgrenzten Bereich neben dem Lehrerparkplatz abgestellt werden. Die Fluchtwege zwischen den Hecken sind freizuhalten.
4.11. Wertsachen aller Art in unabgeschlossenen Klassen- oder Umkleideräumen oder in Mänteln und Jacken im Flur zu lassen, bedeutet ein hohes Risiko: Der Schulträger (Stadt Oldenburg) haftet bei Diebstählen nicht. Auch hochwertige Jacken und Mäntel sollten möglichst in den Klassenraum zur Vermeidung von Diebstählen mitgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich ein versichertes Schließfach zu mieten.
Weiteres
4.12. Aushänge am Schwarzen Brett bedürfen der Abzeichnung durch die Schulleitung.
Für das SV-Brett ist entsprechend die Genehmigung der Schülervertretung erforderlich.
4.13. Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Lehrkraft noch nicht im Unterrichtsraum erschienen ist, meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher das im Sekretariat.
4.14. Fundsachen werden im Vorraum der Schülerbücherei in abgeschlossenen Schränken gelagert. Sie werden bei Nichtabholung in den Sommerferien an soziale Institutionen abgegeben.
5. Außenstellen:
Für die Außenstelle Roonstraße (D), das ehemalige Hausmeistergebäude (E) und verschiedene Sportstätten der Stadt gelten über die oben festgelegten allgemeinen Regeln hinaus Sonderregelungen.