Sturm und Glatteis
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
So werden Schüler/innen und Eltern informiert:
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schüler/innen im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schüler/innen, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Folgende Ratschläge gibt die Stadt Oldenburg bei Glatteis: „Sicher zur Schule“
Regelungen für die Sekundarstufe II
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sind grundsätzlich verpflichtet, den Unterricht wahrzunehmen. Doch auch hier gilt: Ihre Sicherheit hat höchste Priorität!